Kostenlose Rechnungsvorlage für Übersetzer
Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen nach Wort, Stunde oder Seite abrechnen. CAT-Tool-Rabatte, Eilzuschläge, mehrsprachig — sofortiger PDF-Download.
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Was auf eine Übersetzungsrechnung gehört
- Ausgangs- und Zielsprache — z. B. „Englisch → Deutsch"
- Dokumentname und Beschreibung — z. B. „Rechtlicher Vertrag — NDA", „Marketing-Broschüre"
- Wortanzahl — Ausgangswörter sind die Standardabrechnungseinheit
- Preis pro Wort, pro Stunde oder pro Normseite
- Angewandte Rabatte — TM-Treffer (100 %, Fuzzy), Wiederholungen
- Eilzuschlag falls zutreffend
- Beglaubigte Übersetzung — Beglaubigungsgebühr separat ausweisen
Pro-Wort-, Pro-Stunden- und Pro-Seitenabrechnung
Pro Wort (Standard): Die übliche Abrechnungseinheit für Dokumentübersetzungen. Musterpreise EN→DE: 0,10–0,18 €/Ausgangswort.
Pro Stunde: Besser für Lektorat, Korrektorat, Überarbeitung, Dolmetschen und Transkreation.
Pro Normseite: In manchen Märkten üblich, besonders für beglaubigte Übersetzungen. 1 Normseite = 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen (Standard in Deutschland).
Mindesthonorar: Mindestauftragswert (z. B. 50 €) für sehr kurze Dokumente festlegen.
CAT-Tool-Rabatte und Eilzuschläge
- 100-%-TM-Treffer: Üblicherweise 10–30 % des Vollpreises oder kostenlos
- Fuzzy-Treffer (75–99 %): Üblicherweise 50–75 % des Vollpreises
- Kein Treffer / neuer Inhalt: Vollpreis
Jede Trefferkategorie als separate Position: „Neue Wörter (2.800 × 0,14 €)", „Fuzzy-Treffer (650 × 0,08 €)" etc.
Eilzuschlag: 25–50 % Aufschlag für enge Fristen. Als separate Position: „Eilzuschlag (Lieferung innerhalb 24 Std.) — 70 €".
Steuern für freiberufliche Übersetzer
- Kleinunternehmerregelung: Bis 22.000 € Jahresumsatz keine MwSt.-Pflicht
- Umsatzsteuerpflichtig: 19 % MwSt. auf Übersetzungsleistungen
- EU-Auslandskunden (B2B): Reverse-Charge — beide USt-IdNrn. und Hinweis auf der Rechnung. Bei internationaler Tätigkeit sehr häufig der Fall.
Häufig gestellte Fragen
Soll ich nach Ausgangs- oder Zielwörtern abrechnen?
Ausgangswörter sind der Berufsstandard — vorab verifizierbar und vereinbart, keine Überraschungen bei der Abrechnung. Immer auf der Rechnung vermerken, welche Wortanzahl abgerechnet wird.
Wie rechne ich beglaubigte Übersetzungen ab?
Beglaubigungsgebühr als separate Position: „Beglaubigungsgebühr — unterschriebene Bestätigung der Übersetzungsrichtigkeit — 35 €". Versandkosten ggf. separat.
Wie handle ich mehrere Sprachen auf einer Rechnung?
Separate Positionen je Sprachpaar: „EN→DE — Produktkatalog — 2.200 Wörter à 0,14 € = 308 €", „EN→FR — Produktkatalog — 2.200 Wörter à 0,13 € = 286 €".
Was tue ich bei einer Wortanzahl-Streitigkeit?
Den Wortanzahlbericht aus dem CAT-Tool oder der Quelldatei referenzieren. Dateiname und Zähldatum auf der Rechnung angeben. CAT-Tool-Berichte sind objektiv und detailliert.
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