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Pflichtangaben nach § 14 UStG
Das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) schreibt vor, welche Angaben auf einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten sein müssen. Fehlen auch nur einzelne Pflichtangaben, verliert dein Kunde das Recht auf Vorsteuerabzug.
Eine vollständige Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Fortlaufende Rechnungsnummer — ohne Lücken in der Nummerierung
- Ausstellungsdatum
- Leistungszeitpunkt (sofern abweichend vom Rechnungsdatum)
- Art und Umfang der Leistung — konkret und nachvollziehbar
- Nettobetrag je Steuersatz
- Anzuwendender Steuersatz und der Steuerbetrag
- Gesamtbetrag (Bruttobetrag)
Für Rechnungen bis zu 250 € Brutto (Kleinbetragsrechnung) gelten die vereinfachten Anforderungen des § 33 UStDV.
Umsatzsteuersätze in Deutschland
In Deutschland gelten folgende Umsatzsteuersätze:
- 19 % — Regelsteuersatz: gilt für die meisten Leistungen (Beratung, IT, Werbung, allgemeine Dienstleistungen)
- 7 % — Ermäßigter Steuersatz: gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, ÖPNV, Beherbergung, bestimmte Kulturleistungen
- 0 % — Steuerfreie Leistungen: Export, innergemeinschaftliche Lieferungen, bestimmte Finanzdienstleistungen
Unser Rechnungsgenerator berechnet den Steuerbetrag automatisch anhand des gewählten Steuersatzes und zeigt die Aufschlüsselung klar auf der Rechnung.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt, kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden:
- Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus
- Der Pflichthinweis muss auf der Rechnung stehen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Dein Kunde kann die Steuer nicht als Vorsteuer geltend machen
Mit invoicePrivate kannst du einfach 0 % Steuer angeben und den Pflichthinweis in das Notizfeld eintragen.
Aufbewahrungspflichten
In Deutschland gilt für Rechnungen und Buchungsbelege eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 147 AO). Die digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn die Dokumente im Originalformat gespeichert, unveränderbar und jederzeit lesbar sind (GoBD-Anforderungen).
Exportiere deine Rechnungen aus invoicePrivate als PDF und archiviere sie sicher digital. Deine Rechnungsdaten bleiben lokal in deinem Browser — du behältst die volle Kontrolle über dein Archiv.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine USt-IdNr. für Rechnungen an deutsche Kunden?
Für inländische Rechnungen genügt die Steuernummer (vom zuständigen Finanzamt). Die USt-IdNr. (DE + 9 Ziffern) brauchst du für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU.
Darf ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen?
Richtig. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen — auch nicht auf freiwilliger Basis. Du musst auf der Rechnung ausdrücklich auf die Steuerfreiheit nach § 19 UStG hinweisen.
Was tue ich, wenn meine Rechnung einen Fehler enthält?
Du musst die fehlerhafte Rechnung stornieren und eine neue korrekte Rechnung mit derselben oder einer neuen Rechnungsnummer ausstellen. Eine einfache Korrektur des Originals ist steuerrechtlich nicht zulässig.
Kann ich Rechnungen per E-Mail verschicken?
Ja, Rechnungen per E-Mail (z. B. als PDF-Anhang) sind in Deutschland rechtsgültig und steuerlich anerkannt, sofern die Echtheit und Unversehrtheit gewährleistet sind. Eine digitale Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
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