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Was ist eine Dienstleistungsrechnung?
Eine Dienstleistungsrechnung ist eine Rechnung für geleistete Arbeit, nicht für physische Waren. Sie ist der häufigste Rechnungstyp für Freelancer, Berater, Agenturen und Handwerker. Im Unterschied zu Warenrechnungen beschreibt sie Tätigkeiten, Stunden oder Lieferobjekte.
Abrechnungsmodelle für Dienstleistungsrechnungen
- Stundenabrechnung: Geleistete Stunden × Stundensatz. Für jede Position eine kurze Tätigkeitsbeschreibung hinzufügen — z. B. „Beratungsgespräch — 2 Std. à 120 €/Std."
- Festpreis: Eine Position für die vereinbarte Gesamtleistung — z. B. „Website-Redesign — Festpreis 3.500 €"
- Tagessatz: Gearbeitete Tage × Tagessatz — häufig bei Vor-Ort-Einsätzen von Freelancern
- Meilensteinabrechnung: Rechnung nach Abschluss einer definierten Projektphase
MwSt. auf Dienstleistungsrechnungen
- Inlandsleistungen (B2B/B2C): Regelsteuersatz 19 % oder ermäßigter Satz 7 % ausweisen
- EU-Ausland B2B: Reverse Charge anwenden — keine MwSt. ausweisen, USt-IdNrn. beider Parteien angeben, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
- Drittland-Export: In der Regel steuerfrei — mit Steuerberater absprechen
- Kleinunternehmerregelung: Kein MwSt.-Ausweis, Pflichthinweis gemäß § 19 UStG
Häufig gestellte Fragen
Was ist die beste Zahlungsfrist für Dienstleistungsrechnungen?
Zahlungsziel 14 Tage (netto 14) ist im Freelance-Bereich zunehmend Standard. Bei größeren Unternehmensaufträgen sind 30 Tage üblich. Gib immer ein konkretes Fälligkeitsdatum an — das erleichtert das Mahnwesen bei Zahlungsverzug.
Soll ich Stunden aufschlüsseln oder einen Festpreis berechnen?
Wurde ein Stundensatz vereinbart, schlüssle die Stunden auf — Transparenz schafft Vertrauen. Bei vereinbartem Festpreis ist eine einzelne Position übersichtlicher. Orientiere dich immer am vertraglich Vereinbarten.
Brauche ich vor der Rechnungsstellung einen Vertrag?
Technisch nein, aber ein schriftlicher Nachweis — selbst eine E-Mail mit Leistungsbeschreibung, Honorar und Zahlungsbedingungen — schützt beide Parteien. Ohne Vereinbarung sind Streitigkeiten über den geschuldeten Leistungsumfang schwer aufzulösen.
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