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Was auf eine Innenarchitekten-Rechnung gehört

  • Projektname und Raumbezeichnung
  • Planungsphase — Konzept, Raumplanung, Detailplanung, Beschaffung, Aufbau, Styling
  • Leistungsbeschreibung — Stimmungsbild, Möbelplan, technische Zeichnungen, Handwerkerkoordination
  • Dein Planungshonorar — klar von Beschaffungs- und Produktkosten trennen
  • Beschaffungspositionen — Möbel, Stoffe, Beleuchtung, Accessoires
  • Handelsrabatt oder Aufschlag — transparent offenlegen

Honorarmodelle für Innenarchitekten

Pauschales Planungshonorar: Feste Gebühr pro Phase oder Raum. Für Kunden am transparentesten. Deckt alle Planungsarbeiten für den definierten Umfang.

Stundenhonorar: Gut für Beratungen, Überarbeitungen und Projektleitungsaufwand. Erfahrene Innenarchitekten in Deutschland: 70–150 €/Std.

Beschaffungsprovision: Viele Innenarchitekten erhalten Handelsrabatte von 20–40 % von Lieferanten. Provisionsmodell im Vertrag offenlegen und auf der Rechnung referenzieren.

Abrechnung von Möbeln, Stoffen und Accessoires

  • Möbel und Ausstattung: Jedes Stück aufführen — Produkt, Lieferant, Menge, Einzelpreis und Aufschlag
  • Stoffe und Textilien: Pro Meter oder Stück abrechnen
  • Liefer- und Montagekosten: Zum Selbstkostenpreis oder mit Koordinierungsgebühr
  • Lieferantenanzahlungen: Sofort in Rechnung stellen — keine Kundenbestellungen aus eigener Tasche vorfinanzieren

Steuern für freischaffende Innenarchitekten

  • Umsatzsteuerpflichtig: 19 % MwSt. auf Planungsleistungen und Beschaffungsprovisionen
  • Kleinunternehmerregelung: Bis 22.000 € kein MwSt.-Ausweis möglich
  • Beschaffungseinkommen: Handelsrabatte und Provisionen sind steuerpflichtiges Einkommen — sorgfältige Aufzeichnung der Ein- und Verkaufspreise erforderlich

Häufig gestellte Fragen

Wie transparent soll ich meinen Handelsrabatt offenlegen?

So transparent, wie dein Vertrag es festlegt. Viele Innenarchitekten beschreiben ihr Aufschlagsmodell allgemein im Vertrag ohne spezifische Einkaufspreise zu nennen. Konsequent anwenden — nachträglich entdeckte Margen beschädigen das Kundenvertrauen erheblich.

Soll ich eine Anzahlung verlangen?

Ja — 30–50 % des Planungshonorars vor Beginn ist Standard. Für größere Beschaffungsaufträge eine 50–100 %-Anzahlung vor Bestellung beim Lieferanten einfordern.

Wie rechne ich Mehraufwand durch Umfangsänderungen ab?

Ergänzungsrechnung mit klarer Beschreibung: „Mehraufwand — Küchenplanung nach Kundenwunsch geändert — 6 Std. à 110 €/Std. = 660 €". Vorherige schriftliche Abstimmung.

Kann ich für Stimmungsbilder oder Konzeptpräsentationen berechnen?

Ja — eine Konzeptgebühr vorab zu verlangen ist Standard und filtert unverbindliche Anfragen heraus. Bei Auftragserteilung wird sie üblicherweise auf das Planungshonorar angerechnet.

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